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   BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02   

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https://dejure.org/2003,7281
BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02 (https://dejure.org/2003,7281)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02 (https://dejure.org/2003,7281)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1796/02 (https://dejure.org/2003,7281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorlage an den EuGH - Zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bereits teilweise ausgeführtem bergrechtlichen Gesamtvorhaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 207
  • NVwZ 2003, 1111
  • DVBl 2003, 1470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02
    Das Bundesverfassungsgericht prüft allerdings nur, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorhandene Rechtsprechung die Frage noch nicht erschöpfend beantwortet, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur verletzt, wenn das Gericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt gerügten grundrechtsgleichen Rechts angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02

    Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan;

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1796/02
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2002 - BVerwG 7 C 2.02 -.
  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12

    Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal",

    Die Verfassungsmäßigkeit dieses Regelungskonzepts habe das Bundesverfassungsgericht für Bergbauvorhaben bestätigt (Beschl. v. 11. Juni 2003, ZfB 2003, 214).
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